Die Mietkaution dient als Absicherung falls es beispielsweise bei Auszug Unstimmigkeiten über die zu leistenden Reparaturen und/oder Renovierungen gibt. Die Kaution dient nicht als Ersatz für laufende Mietzahlungen. Wir haben die Kaution für Sie auf einem verzinsten Sparkonto fest angelegt. Sie steht daher nicht zur Verfügung. Eine Verrechnung mit der laufenden Miete, zur Überbrückung, ist vertraglich nicht vorgesehen und daher rechtlich nicht möglich.