FAQ

Häufig gestellte Fragen

In der Betriebskostenabrechnung können Mieter/innen im Detail nachvollziehen, wie sich ihre Betriebskosten zusammensetzen. Aufgeführt werden die Gesamtkosten, die auf die jeweilige Wohnung entfallenden Anteile, das Abrechnungsergebnis sowie die Umlageschlüssel für jede Kostenart.

Die Umlageschlüssel zeigen auf, nach welchen Kriterien die Berechnung der einzelnen Kostenarten erfolgt. In den meisten Fällen basiert die Berechnung auf der Quadratmeterfläche der Wohnung.

Es gibt jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise:

  • Heizkosten: Diese werden gemäß der Heizkostenverordnung abgerechnet.
  • Frischwasser: Die Abrechnung erfolgt nach dem Verbrauch, der durch Kaltwasserzähler ermittelt wird.
  • Kabelanschluss und Hausreinigung: Diese Kosten werden pro Wohnung abgerechnet.
  • Thermenwartung: Die Abrechnung erfolgt pro Wartung und pro Wohnung.

Der Abrechnungszeitraum umfasst in der Regel das Kalenderjahr.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Betriebskostenabrechnung sind in den folgenden Paragrafen festgelegt:

  • §§ 20 - 25a Neubaumietenverordnung für preisgebundenen Wohnraum (inklusive 2 % Umlageausfallwagnis)
  • § 560 BGB für preisfreien Wohnraum
  • § 2 Betriebskostenverordnung

Diese Bestimmungen gewährleisten eine transparente und faire Abrechnung der Betriebskosten für alle Mieter/innen.

Die Heizkosten werden in der Regel zu 70 % nach dem tatsächlichen Verbrauch der Mieter/innen abgerechnet, was bedeutet, dass der individuelle Heizbedarf maßgeblich zur Berechnung der Kosten beiträgt. Die verbleibenden 30 % der Heizkosten werden anhand der Quadratmeter der genutzten Wohnfläche verteilt.

Diese Kombination aus Verbrauchs- und Flächenberechnung sorgt dafür, dass die Abrechnung sowohl den individuellen Heizverbrauch als auch die Größe der Wohnung berücksichtigt, was zu einer fairen und ausgewogenen Kostenverteilung für alle Mieter/innen führt.

Kosten, die nach Quadratmetern der Wohnfläche abgerechnet werden, umfassen eine Vielzahl von Posten, die die gesamte Immobilie betreffen. Dazu gehören unter anderem die Grundsteuer, Regenwassergebühren, Allgemeinstrom, Kosten für den Aufzug, Straßenreinigung sowie die Müllabfuhr und Containergebühren. Auch die Ausgaben für die Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Pflege der Außenanlagen und die Sach- und Haftpflichtversicherung werden nach Quadratmetern verteilt.

Weiterhin werden die Kosten für den Brandschutz, Schornsteinfegergebühren, Hauswartdienste, die Gemeinschaftsantennenanlage, Dachrinnenreinigung sowie die Wartung von Feuerlöschern, Rauch-, Wärme- und Abzugsanlagen, Blitzschutz, Elektro-Türantrieben, Lüftungsanlagen und Drainagen nach Quadratmetern abgerechnet. Auch die Wartung und Prüfung der Rauchwarnmelder sowie der Wasserverbrauch für die Außenanlagen fallen unter diese Berechnungsmethode. Die Schnee- und Eisbeseitigung erfolgt ebenfalls nach der Quadratmeterfläche. Diese Verteilung sorgt dafür, dass die Kosten fair und entsprechend der Wohnungsgröße auf die Mieter/innen umgelegt werden.

Hier die Punkte in einer Übersicht: 

(QM = Quadratmeter Wohnfläche)

  • Grundsteuer QM
  • Regenwasser QM
  • Allgemeinstrom QM
  • Aufzug QM
  • Straßenreinigung QM
  • Müllabfuhr / Container QM
  • Ungezieferbekämpfung QM
  • Gartenpflege und Pflege der Außenanlagen QM
  • Sach- und Haftpflichtversicherung  QM
  • Kosten für Brandschutz QM
  • Schornsteinfegergebühren QM
  • Hauswart QM
  • Gemeinschaftsantennenanlage QM
  • Dachrinnenreinigung QM
  • Wartung Feuerlöscher QM
  • Wartung Rauch-, Wärme- und Abzugsanlagen QM
  • Wartung Blitzschutz QM
  • Wartung der Elektro-Türantriebe QM
  • Schnee- und Eisbeseitigung QM
  • Wartung der Lüftungsanlagen QM
  • Wasserverbrauch Außenanlagen QM
  • Wartung Drainage QM
  • Wartung und Prüfung Rauchwarnmelder QM

Wenn Mieter/innen innerhalb eines Abrechnungszeitraums ausziehen, werden die Betriebskosten nur für die tatsächlich genutzte Zeit berechnet.

Zum Zeitpunkt des Auszugs erfolgt eine Zwischenablesung, um den Verbrauch genau festzuhalten. Sobald das Kalenderjahr abgeschlossen ist und alle Rechnungen erfasst wurden, erhalten die Mieter/innen die Abrechnung der Betriebskosten, die den Zeitraum bis zum Auszug berücksichtigt.

Unter den "Sonstigen Betriebskosten" fallen unter anderem die folgenden Posten: die Dachrinnenreinigung, die Wartung von Rauch-, Wärme- und Abzugsanlagen, die Wartung von Feuerlöschern, die Wartung von Elektro-Türantrieben sowie die Wartung von Elektroanlagen. Zusätzlich zählen auch die Wartung des Blitzschutzes und die Wartung der Gasleitungen zu den sonstigen Betriebskosten. Diese Kosten umfassen spezielle Instandhaltungsmaßnahmen, die für den sicheren Betrieb des Gebäudes erforderlich sind.

Hier finden Mieter/innen die einzelnen Posten noch einmal aufgelistet:

  • Dachrinnenreinigung
  • Wartung Rauch-/Wärme-/Abzugsanlagen
  • Wartung Feuerlöscher
  • Wartung Elektro-Türantriebe
  • Wartung von Elektroanlagen
  • Wartung Blitzschutz
  • Wartung Gasleitungen